Arbeitsrecht - RA-Rottmann.de

 

Arbeitsrecht

 

Wenn es zu Schwierigkeiten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses kommt, hat dies häufig einschneidende Wirkungen auf die Persönlichkeit, die sich oftmals auch in körperlichen Beschwerden äußern. Nicht umsonst spricht man häufig davon, dass einem Ärger am Arbeitsplatz „auf den Magen schlägt“.

 

 

Neben seelischem und körperlichem Unwohlsein kommen z.B. beim Erhalt einer Kündigung - sei sie fristlos oder fristgemäß - auch noch existenzielle Ängste hinzu.

 

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist festzuhalten, dass „Eile angesagt" ist. Um sich gegenüber einer unberechtigten Kündigung zur Wehr zu setzen ist es meist zwingend erforderlich, die vom Gesetzgeber vorgegebene Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung einzuhalten. Andernfalls kann die Kündigung schon aus rein formalen Gründen wirksam sein. Hinzu kommt, dass in Arbeitsverhältnissen oft für die Geltendmachung von Ansprüchen – wie beispielsweise die Geltendmachung von rückständigen Lohnansprüchen -  relativ kurze Verfallfristen gelten können.

 

 

Aus diesem Grunde sollte in derartigen Angelegenheiten nicht zu lange gewartet werden bis fachkundiger Rat eingeholt wird. …